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LSG Bayern, 27.01.1994 - L 16 Ar 399/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rentenversicherungsträger; Beratungspflicht; Berufsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Altersruhegeld; Regelaltersrente
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 13.07.1993 - S 9 Ar 595/92
- LSG Bayern, 27.01.1994 - L 16 Ar 399/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 18.08.1983 - 11 RA 40/82
Ausbildungsausfallzeit - Gesetzesänderung
Auszug aus LSG Bayern, 27.01.1994 - L 16 Ar 399/93
Der Rentenversicherungsträger verletzt nicht seine Beratungspflicht, wenn er es unterläßt, den Empfänger einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor deren Umwandlung in Altersruhegeld auf außergewöhnliche (vom Gesetzeswortlaut zwar gedeckte, aber nicht erwünschte) Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer verkündeten, aber noch nicht in Kraft getretenen Gesetzesänderung hinzuweisen: hier auf das Recht, den im Januar 1991 eingetretenen Versicherungsfall des Alters hinauszuschieben und durch Entrichtung eines (einzigen) Monatsbeitrags für das Kalenderjahr 1991 gemäß § 307 Abs. 5 SGB VI die Neuberechnung der bisher bezogenen EU-Rente nach den Bestimmungen des RRG 1992 zu erreichen (Anschluß an und Fortführung von BSG vom 18.8.1983 - 11 RA 40/82 = BSGE 55, 257 = SozR 1200 § 13 Nr. 2).